Überblick über die Rechtsformen

Hier finden Sie erneut einen kleinen Überblick zu einigen Rechtsformen in Deutschland. Ausführlichere Vorstellungen finden Sie in den jeweiligen Bereichen des Portals.

Die Unternehmensrechtsformen

Jedes Unternehmen nimmt am Rechtsverkehr teil. Es ist deshalb erforderlich, dass sich Unternehmen in Deutschland eine Rechtsform geben. Zur Wahl stehen für Einzelunternehmen der Eingetragene Kaufmann e.K. und e. Kfm. beziehungsweise die Eingetragene Kauffrau e. Kffr. und für Personengesellschaften die Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR, die Offene Handelsgesellschaft OHG oder die Kommanditgesellschaft KG, um nur die wichtigsten zu nennen. Juristische Personen des Privatrechts sind die GmbH oder die Aktiengesellschaft AG.

Rechtsformen für Einzelunternehmer

Ein Einzelunternehmen wird durch eine natürliche Person, den Einzelunternehmer, repräsentiert. Der Eingetragene Kaufmann ist im Handelsregister registriert. Die Firma agiert gemäß Handelsgesetzbuch beziehungsweise § 18 des HGB. Das Einzelunternehmen ist die am häufigsten vertretene Rechtsform in Deutschland.

Die GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH ist keine natürliche, sondern eine juristische Person. Sie gehört deshalb zu den Kapitalgesellschaften. Eine Unterform der GmbH ist die so genannte Micro-GmbH, die es seit nunmehr 2008 gibt. Hierbei ist das Stammkapital verringert. Eine GmbH besteht aus einer oder mehreren Personen, die einen Gesellschaftervertrag abschließen. Darin werden neben Firma, Sitz und Gesellschaftsgegenstand auch die Höhe des Stammkapitals und die Stammeinlagen festgelegt. Die GmbH ist in das Handelsregister eingetragen. Im Unterschied zum Einzelunternehmer haften die Geschäftsführer einer GmbH aber lediglich bis zur Höhe des Stammkapitals.

Die Offene Handelsgesellschaft OHG

Schließen sich mehrere natürliche Personen in einer Firma zusammen, um Handel zu treiben, gründen sie eine Offene Handelsgesellschaft. Dazu ist kein Vertrag nötig, es muss lediglich das Gewerbe angemeldet werden und eine Eintragung im Handelsregister vorgenommen werden. Firmeneinlagen können sowohl aus Geldleistungen als auch aus Sachleistungen bestehen. Jeder Gesellschafter einer OHG ist zugleich deren Geschäftsführer mit allen Rechten und Pflichten. Er haftet sowohl mit seiner Einlage als auch mit seinem Privatvermögen für eventuelle Verluste der Firma.

Die Aktiengesellschaft AG

Das Mindestkapital von 50.000 Euro, das zur Gründung einer AG erforderlich ist, wird in Aktien aufgeteilt, die wiederum an die Gründer ausgegeben werden. Eine AG besteht aus Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Wer Anteile in Form von Aktien an einer AG hält, ist ein Aktionär und hat in der Regel ein Stimmrecht. Benötigt eine Aktiengesellschaft Geld, so kann sie eine Kapitalerhöhung vornehmen. In diesem Fall werden neue Aktien ausgegeben und von Aktionären erworben.

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