Personalberatung umfasst alle Aufgaben des Personalmanagements
Die Personalberatung beschäftigt sich damit, den Personalbedarf von Unternehmen zu analysieren und dafür
zu sorgen, dass die passende Anzahl an Mitarbeitern mit den jeweils benötigten Qualifikationen zum richtigen
Zeitpunkt zur Verfügung steht. Zu diesem Zweck stehen der Personalberatung unterschiedliche Werkzeuge zur
Verfügung. Insgesamt lässt sich die Personalberatung in vier Kernaufgabengebiete unterteilen. Dieses sind
das Personalmarketing, die Personalauswahl, die Personalentwicklung sowie die Vertrags- und Vergütungsgestaltung.
Eine der Kernaufgabe der Personalberatung ist das Personalmarketing. Ähnlich wie beim Produktmarketing
besteht hier die Aufgabe darin, dass Unternehmen als Arbeitgeber positiv darzustellen und die Vorteile
einer Tätigkeit gerade in diesem Unternehmen hervorzuheben. Auf diese Weise wird einerseits die Motivation des
vorhandenen Personals gestärkt und andererseits die Rekrutierung neuer Fach- und Führungskräfte vereinfacht.
Die Identifikation der Mitarbeiter mit ihrem Unternehmen ist ebenfalls ein wesentlicher Aspekt des
Personalmarketing. Dies wird erreicht, indem soziale Einzelmaßnahmen optimal aufeinander abgestimmt
werden, so dass für die Mitarbeiter ein schlüssiges Gesamtkonzept erkennbar ist.
Die Personalauswahl, aus dem Englischen auch als Recruting bezeichnet, wird oft als Hauptaufgabe der
Personalberatung angesehen. Tatsächlich kommt ihr, gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen,
die nicht über entsprechende Fachabteilungen verfügen, eine wesentliche Bedeutung zu. Denn freie Stellen
im Unternehmen müssen nicht nur so besetzt werden, dass die Qualifikationen des Arbeitnehmers den gestellten
Aufgaben entsprechen. Darüber hinaus muss auch dafür Sorge getragen werden, dass derjenige Bewerber
ausgewählt wird, der auch durch seine Persönlichkeit und seine sozialen Kompetenzen den vorhandenen
Personalstamm bestmöglich ergänzt. Für die Auswahl des passenden Bewerbers werden unterschiedliche Verfahren
angewendet, die unter dem Begriff Eignungsdiagnostik zusammengefasst werden. Hierfür wird oft das spezielle
Know-how der Personalberater eingesetzt, da Fehlbesetzungen weit kostenintensiver sind als ein
professionelles Personalrecruting.
Auch die Aufgabe der Personalentwicklung fällt in den Tätigkeitsbereich der Personalberatung. Ziel
der Personalentwicklung ist es, dass vorhandene Know-how der Mitarbeiter so zu fördern, dass sie nicht
nur im aktuellen Geschehen ihr Aufgabengebiet optimal bewältigen können, sondern auch für die zukünftige
Entwicklung ihres Arbeitsplatzes gerüstet sind. Durch Bedarfsanalysen der benötigten Qualifikationen und
Potentialanalysen der Mitarbeiter werden benötigte und vorhandene Kompetenzen in Einklang gebracht.
Abschließend ist als Aufgabenbereich der Personalberatung auch die Vertragsgestaltung zu nennen. Unter
Berücksichtigung rechtlicher Hintergründe müssen Arbeitsverträge dem Unternehmenszweck entsprechend
gestaltet werden. Auch bei der Findung angemessener Vergütungsmodelle mit unterschiedlichen
Gehaltsbestandteilen ist die Personalberatung behilflich.
Weitere interessante News: