Personalberatung umfasst alle Aufgaben des Personalmanagements

Die Personalberatung beschäftigt sich damit, den Personalbedarf von Unternehmen zu analysieren und dafür zu sorgen, dass die passende Anzahl an Mitarbeitern mit den jeweils benötigten Qualifikationen zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung steht. Zu diesem Zweck stehen der Personalberatung unterschiedliche Werkzeuge zur Verfügung. Insgesamt lässt sich die Personalberatung in vier Kernaufgabengebiete unterteilen. Dieses sind das Personalmarketing, die Personalauswahl, die Personalentwicklung sowie die Vertrags- und Vergütungsgestaltung.

Eine der Kernaufgabe der Personalberatung ist das Personalmarketing. Ähnlich wie beim Produktmarketing besteht hier die Aufgabe darin, dass Unternehmen als Arbeitgeber positiv darzustellen und die Vorteile einer Tätigkeit gerade in diesem Unternehmen hervorzuheben. Auf diese Weise wird einerseits die Motivation des vorhandenen Personals gestärkt und andererseits die Rekrutierung neuer Fach- und Führungskräfte vereinfacht. Die Identifikation der Mitarbeiter mit ihrem Unternehmen ist ebenfalls ein wesentlicher Aspekt des Personalmarketing. Dies wird erreicht, indem soziale Einzelmaßnahmen optimal aufeinander abgestimmt werden, so dass für die Mitarbeiter ein schlüssiges Gesamtkonzept erkennbar ist.

Die Personalauswahl, aus dem Englischen auch als Recruting bezeichnet, wird oft als Hauptaufgabe der Personalberatung angesehen. Tatsächlich kommt ihr, gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, die nicht über entsprechende Fachabteilungen verfügen, eine wesentliche Bedeutung zu. Denn freie Stellen im Unternehmen müssen nicht nur so besetzt werden, dass die Qualifikationen des Arbeitnehmers den gestellten Aufgaben entsprechen. Darüber hinaus muss auch dafür Sorge getragen werden, dass derjenige Bewerber ausgewählt wird, der auch durch seine Persönlichkeit und seine sozialen Kompetenzen den vorhandenen Personalstamm bestmöglich ergänzt. Für die Auswahl des passenden Bewerbers werden unterschiedliche Verfahren angewendet, die unter dem Begriff Eignungsdiagnostik zusammengefasst werden. Hierfür wird oft das spezielle Know-how der Personalberater eingesetzt, da Fehlbesetzungen weit kostenintensiver sind als ein professionelles Personalrecruting.

Auch die Aufgabe der Personalentwicklung fällt in den Tätigkeitsbereich der Personalberatung. Ziel der Personalentwicklung ist es, dass vorhandene Know-how der Mitarbeiter so zu fördern, dass sie nicht nur im aktuellen Geschehen ihr Aufgabengebiet optimal bewältigen können, sondern auch für die zukünftige Entwicklung ihres Arbeitsplatzes gerüstet sind. Durch Bedarfsanalysen der benötigten Qualifikationen und Potentialanalysen der Mitarbeiter werden benötigte und vorhandene Kompetenzen in Einklang gebracht.

Abschließend ist als Aufgabenbereich der Personalberatung auch die Vertragsgestaltung zu nennen. Unter Berücksichtigung rechtlicher Hintergründe müssen Arbeitsverträge dem Unternehmenszweck entsprechend gestaltet werden. Auch bei der Findung angemessener Vergütungsmodelle mit unterschiedlichen Gehaltsbestandteilen ist die Personalberatung behilflich.

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