Die Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaften sind Körperschaften des privaten Rechts, die auf einem Gesellschaftervertrag beruhen und gemeinsame, meist wirtschaftliche Ziele verfolgen. Sie zählt zu den juristischen Personen und ist durch gesetzlich festgelegte Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsvorschriften gekennzeichnet.
In Deutschland gibt es derzeit insgesamt fünf Arten von Kapitalgesellschaften, die vom Konzept her auf dem Modell von Vereinen beruhen.
- Aktiengesellschaft (AG) mit der besonderen Form der Europäischen Gesellschaft
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Merkmale einer Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaften können zu jedem Zweck betrieben werden, solange dieser gesetzlich zugelassen ist. Da sie einem Formkaufmann gleicht, ist es egal zu welchem Zweck sie gegründet wurde. Außerdem spielt es auch keine Rolle, ob einen oder mehrere Gründer gibt, weshalb Ein-Mann-GmbHs oder Ein-Mann-AGs möglich sind.
Kapitalgesellschaften sind durch folgende Merkmale geprägt:
- Ist eine juristische Person mit Rechts- und Parteifähigkeit; Bestand einer Kapitalgesellschaft hängt nicht von Mitgliedern ab; eine Kapitalgesellschaft ist nach BGH-Rechtsprechung deliktsfähig
- Stufenweiser Gründungsvorgang (Abschluss des Gesellschaftsvertrags, Feststellung der Satzung durch notarielle Beurkundung, Eintragung in ein Handelsregister)
- Vorschriften hinsichtlich der Aufbringung und der Erhaltung des Stamm- oder Grundkapitals
- Nichtgesellschafter fungieren als Vertreter und Geschäftsführer
- Je nach Maßgabe der Kapitalanteile folgt die Willensbildung dem Prinzip der Mehrheit
- Mitglieder haften nicht unmittelbar ggü. Gesellschaftsgläubigern und gar nicht oder nur sehr eingeschränkt bei voller Haftung der Gesellschaft mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen
Da die Gesellschafter für jegliche Verbindlichkeiten kein eigenes Vermögen mehr aufbringen müssen und keinerlei Dienste ggü. der Gesellschaft zu erbringen haben, sind sie für die Kapitalgesellschaft i.d.R nicht mehr interessant, sobald sie die Einlage geleistet haben.
Welche Typen der Kapitalgesellschaft gibt es?
Je nach Umlauffähigkeit der Rechtsstellung als Mitglied und dem Beteiligungsmaß der anderen Mitglieder an der Geschäftsführung der Gesellschaft kann man zwischen verschiedenen Typen einer Kapitalgesellschaft unterscheiden.
Die Umlauffähigkeit
Die Übertragung von Geschäftsanteilen einer GmbH kann nach deutschem Recht ebenso nur durch einen notariell beurkundeten Abtretungsvertrag erfolgen, wie die Verpflichtung einen Geschäftsanteil abzutreten.
Im Gegensatz dazu kann eine Aktie sowohl als Inhaberpapier, als auch als Orderpapier verbrieft werden, was dazu führt, dass die Aktie sich als Effekt eignet und übertragen werden kann, wenn die Vorschriften eines Wertpapiers eingehalten werden.
Der Unterschied hinsichtlich der Umlauffähigkeit zeigt, dass die AG auf einen starken Mitgliederwechsel und eine Börsenfähigkeit ausgelegt ist, während die GmbH auf eine größere Beständigkeit ihrer Gesellschafter setzt.
Die Geschäftsführung
In der Regel ist der Geschäftsführer für die Führung einer GmbH verantwortlich, je nach Gesellschaftervertrag kann die Gesellschafterversammlung dem Geschäftsführer allerdings jederzeit Beschränkungen auferlegen.
Bei einer AG übernimmt der Vorstand die Rolle des Geschäftsführers. Da die Hauptversammlung nur auf Antrag des Vorstandes über Angelegenheiten der Geschäftsführung entscheiden kann, sind Aktionäre weitestgehend auf eine Kapitalbeteiligung beschränkt.
Aufgrund der Tatsache, dass die Hauptversammlung einer AG die Führung der Gesellschaft nicht unmittelbar beeinflussen kann, wird deutlich, dass die AG verglichen mit einer GmbH auf einer größeren Zahl Mitgliedern beruht.
Stammkapital & Grundkapital
Das wirtschaftliche Handeln einer Gesellschaft basiert auf dem Stamm- und Grundkapital, das im Zuge der Gründung eingebracht und im Verlaufe auch verändert werden kann. Sofern im Außenverhältnis nichts anderes vereinbart wurde, haftet die Kapitalgesellschaft unbeschränkt mit ihrem Gesellschaftervermögen. Sollte dieses komplett verbraucht sein, erleidet die Kapitalgesellschaft eine Insolvenz. Erhärtet sich der Verdacht, dass die Gesellschafter das Kapital zu eigenen Zwecken missbraucht haben, tritt die Existenzvernichtungshaftung in Kraft.
Warum entscheiden sich viele für die Vollhaftung?
Viele Unternehmer entscheiden sich heutzutage gegen die Nutzung einer Kapitalgesellschaft und besonders Freiberufler und kleine Selbstständige setzen auf Vollhaftung. Gründe hierfür sind beispielsweise Folgende:
- Angst vor den mit der Kapitalgesellschaft verbundenen Publizitätspflichten
- Haftung spielt in Branchen oder Unternehmen mit geringem Risiko eine sehr geringe Rolle
- Effekt der Haftungsbeschränkung ist stark eingeschränkt, da sich viele Großgläubiger ihre Forderungen mit persönlichen Bürgschaften der Gesellschafter absichern
- Einzelkaufleute können sich die Kosten einer Kapitalgesellschaft nicht leisten
Welche Rechte haben Anteilseigner?
Anteilseigner verfügen nur über sehr wenige, indirekte Rechte:
- Stimmrecht bei Gesellschafterversammlungen
- Beteiligung an Gewinnausschüttungen gemäß dem Gesellschafterbeschluss
- Anteil am Liquidationserlös bei Auflösung der Gesellschaft
Die Größenklassen einer Kapitalgesellschaft
Im Bilanzrecht unterscheidet man zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Gesellschaften, die sich je nach Größe immer strengeren Rechnungslegungsanforderungen stellen müssen. Außerdem spielt die Größenklasse eine wichtige Rolle für die Publizitätspflicht. Das HGB ordnet eine Gesellschaft entsprechend ihrer Bilanzsumme, der Umsatzerlöse und der Arbeitnehmerzahl ein.
Abgrenzungen
» Kommanditgesellschaft
Bei einer Kommanditgesellschaft handelt es sich um eine Personenhandelsgesellschaft. Aufgrund der fehlenden persönlichen Haftung und dem Ausschluss von der Geschäftsführung ähnelt die Stellung des Kommanditisten der eines Aktionärs.
» Publikumsgesellschaft
Die Publikumsgesellschaften zählen zu den Gesellschaften, deren Beteiligungsrechte breit gestreut sind, weshalb es sich um eine faktische Beschreibung des Mitgliederkreises handelt, der "atomisiert" wird (z.B. wenn eine AG an der Börse notiert ist). Kriterium für eine Publikumsgesellschaft ist nicht die Rechtsform der Gesellschaft, sondern die Verteilung der Mitgliedschaftsrechte unter zahlreichen nicht besonders miteinander verbundenen Personen, die alle jeweils einen kleinen Gesellschaftsanteil innehaben.
» Weitere Formen
- Mischgesellschaften (Komplementär einer Kapitalgesellschaft ist oft keine natürliche Person, sondern eine GmbH oder eine AG, ähnelt einer Kapitalgesellschaft)
- Andere juristische Personen (keine Vorschriften hinsichtlich der Kapitalaufbringung und -erhaltung, ähnelt einer Kapitalgesellschaft)